Skip to content Skip to footer

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis für Osteopathie Kristina Lenz (gültig ab 01.02.2025)
1. Geschäftsbeziehung
  1. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Praxis Osteopathie Kristina Lenz und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§611 ff. BGB – sofern nichts Abweichendes schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
  2. Die Geschäftsbeziehung beginnt, sobald der Patient einen Behandlungstermin mit der Praxis Osteopathie Kristina Lenz vereinbart. Die Geschäftsbeziehung kann durch einen beiderseitig unterschriebenen Behandlungshonorarvertrag (dieser wird vor Ort geschlossen) sowohl vom Leistungserbringer (Praxis Osteopathie Kristina Lenz) als auch vom Patienten fixiert werden. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Patienten und Leistungserbringer (Praxis Osteopathie Kristina Lenz).
2. Kostenerstattung, Krankenversicherung und Zahlungsmodalitäten
  1. Ansprüche des Patienten auf Erstattung oder Teil-Erstattung des Honorars durch eine Krankenversicherung berühren nicht die Honoraransprüche der Praxis. Die Praxis hat für ihre Dienste immer Anspruch auf das Honorar – auch dann, wenn die Versicherung des Patienten oder sonstige Dritte nicht oder nicht in voller Höhe leisten. Die Praxis erhält das Honorar direkt vom Patienten und führt keine Direktabrechnung mit dessen Versicherung oder sonstigen Dritten durch. Honorare oder Honoraranteile werden auch im Hinblick auf eine mögliche Erstattung nicht gestundet. Lehnt die bezeichnete Versicherung die Erstattung ganz oder teilweise ab, hat der Patient das Honorar dennoch zu bezahlen.
  2. Heilpraktiker-Leistungen:
    Heilpraktiker-Leistungen beschränken sich nach Inhalt und Höhe ausdrücklich nicht nur auf diejenigen Leistungen, welche von der Krankenkasse des Patienten erstattet werden. Sie werden allein auf Basis diagnostischer und therapeutischer Fachentscheidungen im Sinne einer naturheilkundlichen Stufendiagnostik erbracht. Soweit Honorare nicht individuell vereinbart sind, orientiert sich die Praxis am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in der aktuellen Fassung. Wird vom Patienten ein Rezept für Osteopathie vorgelegt, erhebt die Praxis ein Pauschalhonorar.
  3. Abrechnung:
    Die Vergütungen werden mit dem Patienten über das Buchungs- und Dokumentations- und Abrechnungsportal Lemniscus mittels Rechnung abgerechnet. Mit seiner Terminvereinbarung erteilt der Patient widerruflich sein Einverständnis dazu, dass die zur Rechnungsstellung, zum Einzug und zur Abtretung der Forderung notwendigen persönlichen Behandlungsdaten über das Portal Lemniscus übermittelt werden dürfen. Diese Daten beinhalten die detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen mit Behandlungsdatum, die dazugehörigen Diagnosen sowie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Patienten. Die Abrechnung erfolgt immer individuell nach Leistung (Anamnese, Tests, behandelte Strukturen sowie Dokumentation) und nie nach aufgewendeter Zeit. Die Dauer der Behandlung (meist zwischen 30 und 60 Minuten) richtet sich individuell nach dem Behandlungsverlauf. Es erfolgt keine Abrechnung gegenüber Dritten (z.B. Krankenkassen). Ob und in welcher Höhe die Vergütung für die Behandlung von der Versicherung des Patienten übernommen wird, hängt individuell von dem vom Patienten gewählten Versicherungstarif ab – bzw. dem Leistungsumfang seiner gesetzlichen Krankenkasse. Dies muss der Patient (im Vorfeld) mit seiner Versicherung selbst abklären. Unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenversicherung/ Krankenkasse des Patienten ist die Rechnung vom Patienten in voller Höhe zu bezahlen.
  4. Zahlung:
    Alle in Rechnung gestellten Behandlungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig – unabhängig davon, ob eine Erstattung durch eine Beihilfestelle und/oder private Krankenversicherung möglich ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entsteht ein Anspruch auf Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz – ohne weitere Zahlungsaufforderung oder Mahnung.
3. Datenschutz – Akteneinsichtsrechte und Verschwiegenheit des Behandlers
  1. Alle Patientendaten werden von der Praxis vertraulich behandelt. Gegenüber Dritten werden bezüglich Diagnose, Inhalt von Beratungsgesprächen, Therapie und weiteren Begleitumständen sowie den persönlichen Verhältnissen des Patienten keine Auskünfte erteilt, es sei denn, der Patient stimmt dem ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Praxis aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, z. B. im Fall einer eine Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz oder einer Auskunftspflicht durch behördliche oder gerichtliche Anordnung hin. Die Verschwiegenheit der Praxis gilt auch gegenüber Ehegatten, Verwandten und Familienangehörigen, es sei denn, der Patient bestimmt etwas anderes. Die Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber Betreuern im Sinne des BGB und auch nicht gegenüber Personensorgeberechtigten für Minderjährige bis zum 14. Lebensjahr.
  2. Personenbezogene Patientendaten werden von der Praxis ausschließlich gespeichert, soweit dies für Diagnoseberatung und Therapie sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Hier gelten die Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erhebt, speichert, nutzt und verarbeitet die Praxis personenbezogene Patientendaten. Im Gesundheitsbereich gemäß § 630 g BGB (Dokumentationspflicht) für maximal 30 Jahre nach der letzten Behandlung und gemäß der Buchhaltungsvorschriften für maximal 10 Jahre nach der letzten Rechnungsstellung. Soweit es ausschließlich für Diagnose, Beratung und Therapie erforderlich ist, werden gesundheitsbezogene Patientendaten erhoben, gespeichert und verarbeitet Es gelten die Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
    Diese Kategorien von Daten kann die Praxis auch verwenden, wenn im Zusammenhang mit Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Praxis oder ein Praxismitglied und seine Berufsausübung stattfinden und er/sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten und Tatsachen entlasten kann. Die Daten werden auch im Interesse der Rechtsverfolgung weitergegeben und gespeichert. Der Patient hat für alle Datenkategorien das Recht, Auskunft der über ihn gespeicherten Daten bei der Praxis zu erhalten und deren Löschung formlos durch einfache E-Mail zu verlangen – bzw. alternativ deren Sperrung, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer vollständigen Löschung entgegenstehen. Weiterhin hat der Patient das Recht, sich bei der Landesdatenschutzbehörde zu beschweren. Die Praxis darf gespeicherte Daten auch an externe Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist, beispielsweise an Rechtsanwälte, Buchhaltungsdienstleister und Steuerberater.
  3. Datenverarbeitung im Auftrag (Lemniscus):
    Auf meiner Internetseite verwende ich ein Plugin von lemniscus, pgt technology scouting GmbH, Ruschgraben 51, 76139 Karlsruhe zur Online-Terminvereinbarung. Wenn Sie den Online-Terminkalender nutzen, wird der entsprechende Inhalt zwar auf meiner Internetseite dargestellt, er wird aber in diesem Moment von den lemniscus-Servern abgerufen. Nur so kann immer der aktuelle Inhalt gezeigt werden, vor allem die jeweils aktuellen freien Termine. Dafür muss eine Datenverbindung von dieser Internetseite zu lemniscus aufgebaut werden und lemniscus erhält gewisse technische Daten (Datum und Uhrzeit des Besuchs; die Seite, von der die Abfrage erfolgt; verwendete Internet Protokoll-Adresse (IP-Adresse), Browsertyp und -version, Gerätetyp, Betriebssystem und ähnliche technische Informationen), die nötig sind, damit der Inhalt ausgeliefert werden kann. Diese Daten entstehen automatisch durch den Besuch der Seite, werden aber nicht gespeichert oder anderweitig genutzt.

    Ich verfolge mit der Einbindung den Zweck und das berechtigte Interesse, aktuelle und korrekte Inhalte auf meiner Homepage darzustellen. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Speicherung der genannten Daten erfolgt durch uns aufgrund dieser Einbindung nicht.

    Lemniscus setze ich in der Praxis zur Patienten- und Terminverwaltung und zur Abrechnung ein. Wenn Sie Ihre persönlichen Daten über die Online-Terminvereinbarung absenden, werden diese Daten in meinem geschützten Online-Bereich bei lemniscus abgespeichert. Lemniscus selbst hat keinen Zugriff auf diese Daten. Sie können hier die Datenschutzerklärung von lemniscus einsehen: 

    https://lemniscus.de/datenschutzerklaerung.html

4. Terminabsagen, Stornoklausel, Mitwirkung des Patienten
  1. Alle Termine, die der Patient nicht wahrnehmen kann, müssen bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Diese Absage muss bei der Praxis Osteopathie Kristina Lenz telefonisch, mündlich oder per Mail vorliegen. Diese Vereinbarung entspricht einer einzuhaltenden Pflicht.
  2. Die Praxis Osteopathie Kristina Lenz wird nach dem Bestellsystem geführt. Die mit dem Patienten vereinbarte Zeit ist ausschließlich für ihn reserviert. Sofern der Patient den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagt, darf ihm der vereinbarte Termin in voller Höhe der Vergütung in Rechnung gestellt werden.
  3. Die Praxis ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis als nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Maßnahmen der Therapiesicherung nach dem Behandlungstermin nicht durchführt, Beratungsinhalte ablehnt oder es sich herausstellt, dass er schuldhaft Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt hat oder durch seine Lebensführung Therapiemaßnahmen bewusst vereitelt.
5. Verspätungen und Terminausfall

Sollte sich der Patient zu einem Termin verspäten, so verkürzt sich seine Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 30 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden in Rechnung gestellt.

6. Rücktrittsrecht des Patienten

Sollte der Patient mit den Leistungen der Praxis Osteopathie Kristina Lenz während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungsvertrag zurücktreten. Er ist nicht berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen in seiner Abrechnung zu verhandeln. Das bedeutet, bereits erfolgte Leistungen sind in vollem Umfang zu bezahlen.  Ein Rücktritt vom Behandlungsvertrag muss spätestens 24 Stunden vor dem nächsten Termin bei der Praxis Osteopathie Kristina Lenz eingehen –telefonisch, mündlich oder per E-Mail.

7. Rücktrittsrecht der Praxis

Die Praxis Osteopathie Kristina Lenz ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Patient sich entgegen diesen AGB verhält. Auch in diesem Fall sind die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Alle Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

8. Leistungserbringung

Der Leistungserbringer (Praxis Osteopathie Kristina Lenz) verpflichtet sich dazu, die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten.

9. Schadenersatzanspruch

Der Patient hat in Bezug auf § 6 keinen Anspruch auf Schadenersatz.

10. Zahlungsverzug

Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen auf dem Konto der Praxis Osteopathie Kristina Lenz eingegangen sein, so ist die Praxis Osteopathie Kristina Lenz berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 BGB).

11. Haftungsausschluss

Die Praxis Osteopathie Kristina Lenz, haftet nicht für Schäden am privaten Eigentum des Vertragspartners – es sei denn, dass der Schaden vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt wurde. Ebenso ist die Haftung durch Diebstahl oder ähnliches ausgeschlossen. Außerdem schließt die Praxis Osteopathie Kristina Lenz jegliche Haftung für Schäden am Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten/Fahrlässigkeit des Patienten entstehen.

12. Ausführungsort

Ausführungsort des Vertrages ist immer die Praxis Osteopathie Kristina Lenz, Am Oberanger 14, 85221 Dachau.

13. Vertragsbedingungen

Grundsätzlich gelten die zwischen der Praxis Osteopathie Kristina Lenz und dem Vertragspartner (Patienten) geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt. Sollte den AGB nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden, so sind diese nach bundesdeutschem Recht gültig.

15. Hinweis zur osteopathischen Behandlung

Die osteopathische Behandlung dient der Förderung des Wohlbefindens und der Linderung von Beschwerden. Sie stellt jedoch kein Heilversprechen dar. Der Erfolg der Behandlung kann individuell variieren. Bei anhaltenden oder sich verschlimmernden Beschwerden empfehlen wir, einen Arzt oder Fachspezialisten zu konsultieren.

16. Schlussbestimmung

Aussagen, die vom Inhaberin der Praxis Osteopathie Kristina Lenz getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu manchen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als am besten anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.

 

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner